Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht am Wohnsitz eines Eheteils beantragt werden.
Personen aus dem Bezirk Bremgarten wenden sich an das:
Bezirksgericht Bremgarten
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel: +41 56 648 75 51
Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.
Die erwähnten Punkte sind analog bei der Auflösung der Partnerschaft anzuwenden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | +41 56 619 12 90 | zivilstandsamt@wohlen.ch |
Name |
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Erwachsene |