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Die Bildhauer sind verpflichtet, für die Aufstellung eines Grabmales bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen.

Entwürfe für Grabmäler und Grabmaländerungen sind vom Ersteller dem Bestattungsamt zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel (Massstab 1:10) mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

Der Gemeinderat kann Grabmäler, die den Vorschriften des Bestattungs- und Friedhofreglementes nicht entsprechen, zurückweisen und gegebenenfalls auf Kosten des Erstellers entfernen lassen.

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