Kopfzeile

Inhalt

Einzelanlass mit Wirtetätigkeit

Das Formular zur Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass online ausgefüllt der Regionalpolizei einzureichen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht entgegengenommen. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.

Weiter Informationen finden Sie unter: gesetzessammlungen.ag.ch


Verlängerung der Öffnungszeiten

Die Regionalpolizei kann den einzelnen Betrieben und Anlässen eine Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen, sofern es die Verhältnisse erlauben. Die Bewilligungsgebühr beträgt pro Verlängerung Fr. 100.- und kann mindestens fünf Werktage im Voraus schriftlich  beantragt werden.

Telefon:

+41 56 619 81 17

Kontakt:

wohlen.gastgewerbe@repol.ag.ch

 

Antrag Einzelanlasses

Zugehörige Objekte