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Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernehmen wir für Sie das Inkasso.

Dazu benötigen wir ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil, resp. einen von der Vormundschaftsbehörde oder dem Gericht genehmigten Unterhaltsvertrag.

Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an das Alimenteninkasso der Gemeinde Wohlen über und wir übernehmen das Inkasso.

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