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Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Dann können/kann Ihnen diese Info/dieses Merkblatt nützlich sein.
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss er vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 61.10
 

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