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Gemäss unseres Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) dürfen wir über unsere Einwohner nur Auskünfte an Dritte geben sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Es werden keine telefonische Auskünfte erteilt! (ausser an Amtsstellen)

Preis

Fr. 20.-- / Die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung

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