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Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

Die Gemeindezweigstelle SVA Aargau erteilt Auskünfte zu Fragen rund um die Ergänzungsleistungen und gibt die aktuellen Merkblätter und Formulare ab. Sie berät und ist behilflich beim Ausfüllen der Anmeldeformulare. Anmeldungen für Ergänzungsleistungen müssen in jedem Fall von der Gemeindezweigstelle SVA Aargau kontrolliert und visiert werden.

Detaillierte Informationen finden sich unter SVA Aargau

Für eine provisorische Berechnung der Ergänzungsleistungen verweisen wir auf den Online-Rechner Ergänzungsleistungen auf der Homepage der SVA Aargau

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