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Organisation

Haben Sie einen Todesfall einer in Wohlen wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, oder wünschen Sie Ihren nicht in Wohlen wohnhaft gewesenen Angehörigen auf dem Friedhof Wohlen beizusetzen, erledigen wir die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen Art der Bestattung, den Zeitpunkt der Beisetzung und der Abdankung fest.

Wohlen verfügt über eine konfessionsneutrale Abdankungshalle mit rund 210 Sitzplätzen.

Abdankungen/Beisetzungen sind in Wohlen zu folgenden Zeiten möglich:

  • Dienstag - Freitag 09.30 11.00 13.30 Uhr
  • Samstag 10.15 Uhr


Für die Beisetzung bestehen auf unserem Friedhof folgende Möglichkeiten:

 

  • Reihengräber für Erdbestattungen
  • Reihengräber für Urnen
  • Urnennischen
  • Urnenplatten
  • Urnenbeisetzungen in bestehende Reihengräber
  • Familiengräber für Erdbestattungen und Urnen
  • Gemeinschaftsgrab für Urnen mit Namensnennung
  • Sammelurne


Für die Beisetzung von nicht in Wohlen wohnhaft gewesenen Personen, wenden Sie sich an das Bestattungsamt des Wohnortes.

 


Bestattungsanordnung

Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie als EinwohnerIn von Wohlen Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung zu Lebzeiten festlegen können.

Kosten

Bestattungen auf dem Friedhof Wohlen sind kostenpflichtig. Die entsprechende Gebührenordnung ersehen Sie aus dem Bestattungs- und Friedhofreglement.


Bestattung von Personen ohne Wohnsitz in Wohlen

Die Angehörigen, welche eine Bestattung auf dem Friedhof Wohlen wünschen, sind gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wohlen für alle Dienstleistungen vollumfänglich kostenpflichtig.

Zugehörige Objekte