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In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Vorbereitung der Eheschliessung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt und ersetzt das frühere Verkündverfahren. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an den Zivilstandkreis des Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch (Ehevorbereitung PDF) um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung.

Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und deren Beschaffung nimmt oft längere Zeit in Anspruch.
Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das für Ihren Wohnort zuständige Zivilstandsamt, damit man Ihnen eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten zustellen kann. Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein. Urkunden, die nicht in Deutsch, Französisch oder Italienisch (in Wohlen akzeptieren wir bedingt auch Englisch, Spanisch und Portugiesisch) abgefasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung.

Brautleute, mit denen keine Konversation in deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch oder portugiesisch nicht möglich ist, müssen zur Eheanmeldung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf weder mit der Braut noch dem Bräutigam verwandt sein.

Das Regionale Zivilstandsamt prüft, ob die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehe erfüllen und ob der Trauung kein rechtliches Hindernis entgegensteht. Ausländische Dokumente müssen unter Umständen noch im Heimatstaat überprüft werden, was das Vorbereitungsverfahren verlängern kann und mit höheren Kosten verbunden ist. Nach der abgeschlossenen Prüfung kann der Trautermin festgelegt werden.

Über die Namensführung nach der Trauung können sich die Verlobten anlässlich der Anmeldung des Eheversprechens auf dem Regionalen Zivilstandsamt beraten lassen.

Trauungsermächtigung

Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens können sich die Verlobten innert 3 Monaten trauen lassen. Die Eheschliessung kann, muss aber nicht am Wohnort eines der Verlobten stattfinden. Wünschen die Verlobten auf einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt das Zivilstandsamt den Verlobten eine Trauungsermächtigung aus.

Brautleute, welche ihr Ehevorbereitungsverfahren nicht in Wohlen durchgeführt haben, erhalten beim zuständigen Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung. Mit dieser Bestätigung können sich auch ausserhalb unseres Zivilstandskreises wohnhafte Brautleute in einem unserer ansprechenden Lokale trauen lassen. Wir beraten Sie gerne.

Trauung

Den Termin für die Eheschliessung können Sie frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Heiratsdatum reservieren. Für die Reservation werden wir Ihnen einen Kostenvorschuss in Rechnung stellen, welcher an die ordentlichen Gebühren angerechnet wird. Bei Absage des Termins erfolgt keine Rückerstattung. Wir bieten Trauungen in all unseren Traulokalen an folgenden Tagen an: Montag, Mittwoch und Freitag (ganzer Tag), Dienstag und Donnerstag (nur am Morgen). Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft.

Möchten Sie Ihren schönsten Tag an einem Samstag feiern? Gerne können wir Ihnen diesen Wunsch an gewissen Samstagen erfüllen.

 

Jahr 2024  
23. März 2024  
27. April 2024  
18. Mai 2024  
22. Juni 2024 ausgebucht
20. Juli 2024  
24. August 2024 ausgebucht
21. September 2024  
12. Oktober 2024  

 

Jahr 2025  
25. Januar 2025  
22. Februar 2025  
22. März 2025  
26. April 2025  
24. Mai 2025  
28. Juni 2025  
19. Juli 2025  
09. August 2025  
13. September 2025  
18. Oktober 2025  


In unserem Zivilstandskreis bieten wir Ihnen zahlreiche Traulokale. Die Vielfalt unserer Loka­le soll Ihren individuellen Wünschen möglichst nahe kommen und Ihren Hochzeitstag zu einem unvergessli­chen Erlebnis werden lassen.


- Traulokal Wohlen mehr..
- Traulokal Schweizer Strohmuseum mehr..
- Traulokal Sonnhaldenhof mehr..
- Traulokal Gnadenthal mehr..
- Traulokal Kapelle Rüti mehr..
- Traulokal Bruderklausenstätte mehr..
- Traulokal Weinkeller Büttikon mehr..
- Candlelight-Wedding mehr..


Zur Trauung selber haben die Brautleute zwei volljährige Zeugen mitzubringen. Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsbeamten nicht möglich, müssen die Brautleute für die Mitwirkung einer dolmetschenden Person besorgt sein.
Die dem Zivilstandskreis angeschlossenen Gemeinden verfügen für ihre EinwohnerInnen zudem über weitere Traulokale innerhalb der Gemeinden.

Bitte fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl des für Ihre zivile Trauung gewünschten Lokals.

Wollen Sie im Ausland heiraten? Dann beachten Sie bitte das Merkblatt des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen.

Familienbüchlein

Im Anschluss an die Ziviltrauung wird dem Ehepaar ein Familienausweis (früher Familienbüchlein) abgegeben. Es dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie.

Kosten

Eheschliessungen sind gebührenpflichtig. Im Einzelfall geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bitte beachten Sie, dass wir für die Reservation des Trautermins eine Reservationsgebühr von Fr. 100.00 in Rechnung stellen, welcher an die ordentlichen Gebühren angerechnet wird. Bei Absage des Termins erfolgt keine Rückerstattung.

Bürgerrecht

AusländerInnen erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit schweizerischen Staatsangehörigen. Ebensowenig verlieren Schweizerinnen das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen. Durch die Eheschliessung ändert am Heimatort nichts mehr. Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Güterrecht

Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut, auf zu erwartete Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erkundigen. Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen sind im Kanton Aargau die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann auch nach der Eheschliessung erfolgen.

Eheschliessung

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