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Die Sozialen Dienste sind zuständig für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe.
Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:
 

  • Sicherstellung der gesetzeskonformen Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Hierzu gehört die Entgegennahme und Prüfung der Anträge sowie der Entscheid über den Anspruch und Um-fang der wirtschaftlichen Sozialhilfe;
  • Erteilung von Kostengutsprachen für situationsbedingte Leistungen;
  • Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (Alimentenbevorschussung) und Unterstüt-zung beim Alimenteninkasso;
  • Zuweisung von Personen in Integrationsprogramme oder in Beschäftigungsmassnahmen sowie weitere Massnahmen;
  • Ausrichtung der ELternschaftsbeihilfe (EBA).
     

Im Weiteren stellen die Sozialen Dienste die immaterielle Hilfe und die Familienberatung sicher. Sie beraten Einzelpersonen und Familien in persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Schwierigkeiten und stellen den Kontakt zu weiterführenden Organisationen her, die Hilfestellungen bei spezifischen Problemstellungen anbieten. Im Zentrum steht hierbei die Hilfe zur Selbsthilfe.

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 11.45 Uhr 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 8.30 - 11.45 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 - 15.30 Uhr  

 

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