Das Postulat
Definition Anregung zur Behandlung von Gegenständen, die in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten, des Einwohnerrates oder Gemeinderates fallen.
Form · schriftlich· unterzeichnet durch ein oder mehrere Mitglieder des Einwohnerrates Postulant/in Mitglieder des Einwohnerrates Einreichung · an Präsident/Präsidentin des Einwohnerrates· vor oder während der Einwohnerratssitzung Behandlung im ER · an einer der nächsten Sitzungen, spätestens innert 6 Monaten Begründung · schriftliche Begründung nicht nötig, aber empfehlenswert· mündliche Begründung möglich Dringlicherklärung mit Zweidrittelmehrheit, nach vorheriger Orientierung des Gemeinderates (Behandlung erfolgt an der gleichen Sitzung) Diskussion · wenn der Gemeinderat das Postulat ablehnt· wenn ein Gegenantrag gestellt wird· wenn die Diskussion beschlossen wird Überweisung · wenn der Gemeinderat das Postulat übernimmt und keine Diskussion stattfindet (ohne Abstimmung)· durch Abstimmung (mit einfachem Mehr) Erledigung · abgelehntes Postulat: Keine weiteren Folgen· überwiesenes Postulat: Der Gemeinderat erstattet innert 1 Jahr Bericht. Aufrechterhaltung/Abschreibung Der Gemeinderat hat im Geschäftsbericht begründete Anträge zu stellen über die Aufrechterhaltung oder Abschreibung von überwiesenen Motionen und Postulaten.
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