Die Motion
Definition Genereller oder konkreter Auftrag an den Gemeinderat betreffend Gegenstände, die in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrates fallen.
Form · schriftlich· unterzeichnet durch ein oder mehrere Mitglieder des Einwohnerrates oder Stimmberechtigte Motionär/in · jeder/jede Stimmberechtigte· Mitglieder des Einwohnerrates Einreichung · an Präsident/Präsidentin des Einwohnerrates· vor oder während der Einwohnerratssitzung Behandlung im ER · an der nächsten Sitzung, spätestens innert 6 Monaten Begründung · schriftliche Begründung nicht nötig, aber empfehlenswert· mündliche Begründung möglich (Motionäre, die nicht Einwohnerratsmitglieder sind, können die Motion vor dem Einwohnerrat persönlich begründen und an der Beratung teilnehmen) Dringlicherklärung mit Zweidrittelmehrheit, nach vorheriger Orientierung des Gemeinderates (Behandlung erfolgt an der gleichen Sitzung) Diskussion · wenn der Gemeinderat die Motion ablehnt· wenn ein Gegenantrag gestellt wird· wenn die Diskussion beschlossen wird Überweisung · wenn der Gemeinderat die Motion übernimmt und keine Diskussion stattfindet (ohne Abstimmung)· durch Abstimmung (mit einfachem Mehr) Umwandlung mit Zustimmung des Motionärs/der Motionärin Umwandlung in ein Postulat möglich Erledigung · abgelehnte Motionen: Keine weiteren Folgen· überwiesene Motionen: Der Gemeinderat muss innert 1 Jahr Bericht und Antrag erstatten.
|
| |
| Dokument zum Download: Die Motion.pdf (124.1 kB) |