Politische Einflussnahme
Neben dem allgemeinen Stimm- und Wahlrecht stehen auf der Ebene der Gemeinde Wohlen folgende Mittel zur politischen Einflussnahme zur Verfügung:
Für alle Stimmberechtigen Referendum Gegen Beschlüsse des Einwohnerrates kann das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren muss von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten unterzeichnet sein und innert 30 Tagen seit Publikation des Beschlusses beim Präsidenten/bei der Präsidentin des Einwohnerrates eingereicht werden. Initiative Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs schriftlich die Behandlung von Gegenständen, die in die Zuständigkeiten der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrates fallen, beim Präsidenten/bei der Präsidentin des Einwohnerrates verlangen. Achtung: Für das Einreichen von Referenden und Initiativen bestehen Formvorschriften. Das Nichteinhalten dieser Vorschriften macht das Referendums- oder Initiativbegehren ungültig. Musterformulare und weitere Auskünfte sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Motion (Auch Einzelinitiative genannt) Jeder/jede Stimmberechtigte kann in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfes schriftlich die Behandlung von Gegenständen, die in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrates fallen, beim Präsidenten/bei der Präsidentin des Einwohnerrates verlangen. – Betreffend Verfahren siehe unten unter Motion des Einwohnerrates. Für alle Mitglieder des Einwohnerrates
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