Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er vollzieht die Beschlüsse des Einwohnerrats und die ihm auf Grund von eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben; bereitet die Geschäfte zuhanden Einwohnerrat und Stimmbürger vor; überwacht Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde; sorgt für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt.