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Gemeinde Wohlen AG
Kapellstrasse 1
Postfach
5610 Wohlen AG
Telefon: 056 / 619 91 11
Telefax: 056 / 622 19 07
Email:     gemeinde@wohlen.ch

Öffnungszeiten
Mo:        08:30 - 11:45
              13:30 - 18:30
Di - Do:  08:30 - 11:45
              13:30 - 17:00
Fr:          08:30 - 15:30
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Gemeindeorganisation


Die Einwohnergemeinde Wohlen in ihrer politischen Form

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Einwohnerrat, d.h. an die Stelle der Gemeindeversammlung tritt ein Parlament, der Einwohnerrat. Der Einwohnerrat bildet die Legislative. Er genehmigt Voranschlag und Steuerfuss, Jahresrechnung und Geschäftsbericht, bewilligt Kredite, erlässt Reglemente.



Der Einwohnerrat

Der Einwohnerrat Wohlen umfasst 40 Mitglieder. Er wird im sog. Proporzverfahren jeweils auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Der Einwohnerrat wählt aus seinen Reihen jeweils für zwei Jahre den Präsidenten und Vizepräsidenten. Der Einwohnerrat tagt acht- bis zwölfmal pro Jahr, in der Regel Montagabend im Casinosaal. Die Verhandlungen sind öffentlich und können von der Zuschauertribüne aus verfolgt werden.

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er vollzieht die Beschlüsse des Einwohnerrates und die ihm auf Grund von eidg. und kant. Gesetzgebung übertragenen Aufgaben; bereitet die Geschäfte zuhanden Einwohnerrat und Stimmbürger vor; überwacht Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde; sorgt für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Gemeinderatssitzungen finden jeden Montag statt.

Die Ortsbürgergemeinde

Sie untersteht der traditionellen Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet üblicherweise zweimal pro Jahr statt, nämlich im Juni, in der Regel im Wald, verbunden mit dem Waldumgang, und im November/Dezember in der Aula des Berufsschulhauses.

 



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