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Bestellung Hauptwohnsitzbescheinigung
Bestellungen nur für Eigenbedarf oder Familienangehörige.
Bestellungen können schriftlich, telefonisch oder mit dem entsprechenden Online-Formular ausgeführt werden.

Heimatausweis für Nebenwohnsitz
Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Heimatausweis aus. Der Heimatausweis wird bei der Gemeindeverwaltung am Aufenthaltsort hinterlegt.
Bestellungen können schriftlich, telefonisch oder mit dem entsprechenden Online-Formular ausgeführt werden.

Lebensbescheinigung
Es ist erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass vorweisen.

Adressauskünfte
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt.
Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage per Post, per E-Mail an die Einwohnerkontrolle oder persönlich am Schalter. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Gemäss unseres Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) dürfen wir über unsere Einwohner nur Auskünfte an Dritte geben sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Adress- und Personenauskünfte

Gemäss unseres Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) dürfen wir über unsere Einwohner nur Auskünfte an Dritte geben sofern…

Gemäss unseres Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) dürfen wir über unsere Einwohner nur Auskünfte an Dritte geben sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Es werden keine telefonische Auskünfte erteilt! (ausser an Amtsstellen)

Lebensbescheinigung

Bescheinigungen auf Renten- und Pensionsformularen dienen in der Regel als Lebensnachweis und werden daher kostenlos ausgestellt. Im Zusammenhang mit diesen Bescheinigungen dürfen jedoch…

Bescheinigungen auf Renten- und Pensionsformularen dienen in der Regel als Lebensnachweis und werden daher kostenlos ausgestellt. Im Zusammenhang mit diesen Bescheinigungen dürfen jedoch keine weiteren Daten, wie z.B. Zivilstand, bescheinigt werden. In den übrigen Fällen (z.B. eine separate Lebensbescheinigung) wird nach wie vor die Gebühr für "Bescheinigung der Personalien" erhoben.

Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen.

Zugehörige Objekte