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13. September 2019

Landwirtschaftliche Pachtlandvergabe 2020/2026

Sämtliche landwirtschaftliche Pachtverhältnisse der Gemeinde Wohlen laufen aus. Gestützt auf ein dafür erlassenes Reglement, werden die landwirtschaftlichen Grundstücke der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde für die Pachtperiode 2020/2026 zur Bewirtschaftung vergeben.

Unter Einbezug der Ortsbürgerkommission und der Kommission für die Natur und Landwirtschaft hat der Gemeinderat hinsichtlich der bevorstehenden Pachtlandvergabe ein Reglement erarbeitet und erlassen. Das Reglement über die Pachtlandvergabe (Pachtlandreglement) wurde per 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt.

Mit dem Pachtlandreglement werden die Grundsätze, die Kriterien und der Ablauf für die Vergabe von gemeindeeigenem Pachtland an landwirtschaftliche Betriebe geregelt. Durch die Anwendung des Reglements wird eine transparente Zuteilung des Pachtlandes an die Pächter sichergestellt.

Sämtliche landwirtschaftliche Pachtverhältnisse laufen gleichzeitig aus. Diese Sachlage ermöglicht es, dass alle sich im Eigentum von Ortsbürgergemeinde und Einwohnergemeinde befindliche landwirtschaftliche Grundstücke, in gesamthafter Betrachtungsweise für die Pachtperiode 2020/2026 zur Bewirtschaftung vergeben werden können.

Mit amtlicher Publikation wird auf die zur Verteilung stehenden Pachtflächen öffentlich hingewiesen. Die bisherigen Pächter werden über die Ausschreibung vorgängig in Kenntnis gesetzt.

Die mit dem dafür vorgesehenen Formular, fristgerecht eingereichten Bewerbungen, werden gestützt auf die reglementarischen Vorgaben geprüft. Mit Einbindung der Ortsbürgerkommission nimmt der Gemeinderat die Zuteilung der landwirtschaftlichen Pachtflächen vor.

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:
landwirtschaftliche Pachtlandvergabe 2020/2026