Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in den Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab dem 6. November 2020 stattfinden kann.
Der Schüwo Park, die Sportanlagen der Kantonsschule Wohlen sowie andere durch Dritte betriebene Sportanlagen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzepts.
Zugehörige Objekte
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COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 6.11.2020.pdf | Download | 0 | COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 6.11.2020.pdf |