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Koordinationsperson Gemeinde Kindes- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erst-instanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig.

Die Zuständigkeit der Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörde ist entfallen. Der Gemeinde obliegt als Koordinationsstelle die Verbindungsherstellung zwischen Gemeinde zum Familiengericht. In Wohlen wird diese Funktion vom Leiter Soziale Dienste und dessen Stellvertreter wahrgenommen.

Für die Gemeinde Wohlen ist das Bezirks-/Familiengericht Bremgarten zuständig.

Familiegericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51

familiengericht.bremgarten@ag.ch