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Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig. Für die Gemeinde Wohlen ist dies:

Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch

Im Bereich des Kindesschutzes und Erwachsenenschutzes bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig für Abklärungen und die Führung von Mandaten mit Berufsbeiständen.

Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Mitarbeit in vormundschaftlichen Verfahren im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
  • Abklärung der Verhältnisse und Antragstellung geeigneter Massnahmen an die Behörde
  • Durchführung der Massnahmen im Auftrag der Behörde
  • Führen von Beistandschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Erarbeitung und Umsetzung von Besuchsrechtsregelungen
  • Führung der Pflegekinderaufsicht sowie Abklärung und Vermittlung von Pflegekinderplätzen
  • Abklärung bei Adoptionen


Die Koordinationsstelle der Gemeinde Wohlen wird durch die Leitung der Soziale Dienste geführt.