Benützungsgebühren Casino Wohlen
Die Grundgebühr pro Tag für folgende Räumlichkeiten: Benützer | Foyer-Saal ohne Catering | Foyer-Saal mit Catering | grosser Saal ohne Catering | grosser Saal mit Catering | Ortsansässige Vereine | Fr. 100.-- | Fr. 200.-- | Fr. 300.-- | Fr. 400.-- | Wiederholung | Fr. 50.-- | Fr. 100.-- | Fr. 150.-- | Fr. 200.-- | Andere ortsansässige Veranstalter | Fr. 200.-- | Fr. 300.-- | Fr. 500.-- | Fr. 600.-- | Wiederholung | Fr. 100.-- | Fr. 150.-- | Fr. 250.-- | Fr. 300.-- | Auswärtige Veranstalter | Fr. 300.-- | Fr. 400.-- | Fr. 1'100.-- | Fr. 1'200.-- | Wiederholung | Fr. 150.-- | Fr. 200.-- | Fr. 550.-- | Fr. 600.-- | Kommerzielle Veranstalter | Fr. 400.-- | Fr. 500.-- | Fr. 1'500.-- | Fr. 1'600.-- | Wiederholung | Fr. 200.-- | Fr. 250.-- | Fr. 750.-- | Fr. 800.-- | Kulturelle Anlässe | Fr. 400.-- | Fr. 500.-- | Fr. 1000.-- | Fr. 1100.-- | Wiederholung | Fr. 200.-- | Fr. 250.-- | Fr. 500.-- | Fr. 500.-- | Besondere Anlässe | | | Fr. 1'100.-- | Fr. 1'200.-- | Nebenkosten / Benützungsmodalitäten: Übernahme / Abgabe | Das Casino Wohlen kann frühestens ab 18.00 Uhr am Vortag übernommen werden und ist am Tag nach dem Anlass bis spätestens 12.00 Uhr besenrein abzugeben (bei Sonn- und Feiertagen am nächstfolgenden Werktag). | Proben / Einrichtung | Bei einer Abendveranstaltung steht der gleiche Tag für die Einrichtungs- und Vorbereitungsarbeiten zur Verfügung. In der Aufführungswoche kann zusätzlich ein Abend für die Hauptprobe beansprucht werden. Bei zeitaufwendigen Einrichtungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsarbeiten entscheidet der Saalwart, ob er die Mithilfe des Veranstalters beanspruchen muss. | Kaution / Vorauszahlung | Die Betriebskommission legt zusammen mit der Benützungsbewilligung fest, ob vom Veranstalter die Entschädigung im Voraus bezahlt werden muss. Die Betriebskommission kann bei besonderen Veranstaltungen eine entsprechende Kaution verlangen. | Rücktritt | Bei Vertragsrücktritt der Reservation sind folgende Gebühren zu entrichten: bis 60 Tage vor dem Anlass 20 % der Grundgebühr weniger als 60 Tage vor dem Anlass 50 % der Grundgebühr | Einschränkungen / Präjudiz | Die Betriebskommission kann gleichartige Anlässe auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr beschränken oder einen Turnus festlegen. Es besteht kein Anspruch, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein gleicher oder ähnlicher Anlass wieder bewilligt wird. | Personalkosten | Arbeits- und Anwesenheitsentschädigung für Bühnenmeister Fr. 150.-- pro Aufführung oder Probe. Bestuhlung und Reinigung durch Saalwart Fr. 60.-- pro Stunde | Reinigung | Die Räumlichkeiten des Casinos Wohlen werden in gereinigtem Zustand dem Veranstalter übergeben und sind gereinigt (besenrein) abzugeben. Sind für die Abgabe zusätzliche Reinigungsarbeiten nötig, werden sie von der Koordinationsstelle und/oder vom Saalwart veranlasst und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Muss ein Reinigungsinstitut beauftragt werden, bestimmt die Koordinationsstelle oder der Saalwart die Unternehmung. | Entsorgung | Der Kehricht muss in kostenpflichtigen Säcken der Gemeinde Wohlen entsorgt werden. Altglas ist bei der öffentlichen Sammelstelle zu deponieren. |
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Dokument zum Download: Reglement Casino Wohlen.pdf (74.7 kB) |